Der Erwerb der deutschen Sprache ist entscheidend für eine gelingende Integration.
Das Schicksal von ausreisepflichtigen Asylbewerbern
(Status „Duldung“) wirft ein Licht auf eine unterschätzte
Herausforderung in unserer Zeit in Sachsen und in Deutschland.
Diese Menschen können nicht ausreisen oder
abgeschoben werden, weil sie keine gültigen Papiere haben. Trotz
Kontaktaufnahme zur Botschaft des Herkunftslandes, trotz Kontaktaufnahme
zu Behörden des Herkunftslandes oder dort ansässiger Rechtsanwaltskanzleien,
können keine Ausweisdokumente ausgestellt werden.
Vom Status des steuerzahlenden Arbeitnehmers werden
diese Menschen behördlicherseits zu Sozialhilfeempfängern gemacht,
welche auf Steuergelder angewiesen sind. Sie bekommen kein Arbeitslosengeld,
weil sie lt. dt. Arbeitsrecht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen,
deshalb auch kein ALG II.
Dennoch sind viele dieser Menschen bereit, sich
weiter in unsere Gesellschaft zu integrieren. Sie wollen weiter arbeiten und
Sprachabschlüsse erreichen, um z. B. in Deutschland eine Ausbildung zu
beginnen, dieses wird auch von Arbeitgebern unterstützt.
Die Erlangung der deutschen Sprache wird für die
Mitbürger mit diesem o. g. Status von staatlicher Seite nicht unterstützt.
Bitte nutzen Sie für Ihre Spende die nachfolgende
Kontoverbindung und den Verwendungszweck. Eine Spendenbescheinigung kann bei
Mitteilung der Adresse (Verwendungsnachweis oder Mail) zugesandt werden.
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Institut: Ostsächsische Sparkasse Dresden
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